22.03.2024
Eigentümergemeinschaften haben bei Änderungen der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen einen weiten Gestaltungsspielraum. Das betonte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag anhand von zwei Entscheidungen. Nach dem Gesetz muss jeder Wohnungseigentümer für notwendige Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum anteilig zahlen. Das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht erlaubt es der Gemeinschaft aber, für einzelne Maßnahmen eine andere Kostenverteilung zu beschließen. Das sorgt in vielen Fällen für Streit. Der BGH hatte deshalb zwei Verfahren aus Niedersachsen und Hessen exemplarisch unter die Lupe genommen.
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