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Rückflug viel früher - Verbraucherschützer sehen Reisemangel

abendblatt.de
15.04.2024 ()


Rückflug viel früher - Verbraucherschützer sehen ReisemangelDer Urlaub soll eigentlich vier Wochen dauern. Doch dann kommt eine Nachricht des Veranstalters: Der Rückflug geht sieben Tage früher als geplant. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz pochen?
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