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Geldberater beantwortet Fragen: Für einen AHV-Aufschub bleibt nur ein Jahr Zeit

Basler Zeitung
27.04.2024 ()


Wer die AHV nicht bereits mit 65, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt beziehen will, muss dies spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend machen.
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