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Einsatzvertrag macht Beschäftigte nicht zu Selbstständigen

Berliner Morgenpost
21.03.2024


Einsatzvertrag macht Beschäftigte nicht zu SelbstständigenWer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.
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