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Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Schadenersatz

Berliner Morgenpost
27.03.2024


Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen SchadenersatzVersendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?
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Quelle: euronews (auf Deutsch) -

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