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Mordfall Kim Jong Nam: Verdächtiger wieder frei

Quelle: Euronews German - Länge: 00:59s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Mordfall Kim Jong Nam: Verdächtiger wieder frei

Im Mordfall Kim Jong Nam, dem Halbbruder von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un, haben die malaysischen Behörden einen Verdächtigen wieder freigelassen.

Der Nordkoreaner kam aus Mangel an Beweisen auf freien Fuß, jetzt soll er nach Nordkorea abgeschoben werden.

Weiterhin des Mordes verdächtig sind die zwei Frauen, deren Überraschungsangriff auf Kim mutmaßlich von einer Videokamera im Flughafen von Kuala Lumpur festgehalten wurde.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte eine von ihnen Kim Jong Nam mit dem Nervengift VX in Kontakt gebracht, kurz darauf starb er.

Die jungen Frauen glaubten nach eigenen Angaben an einen Scherz für eine Fernsehshow beziehungsweise einen Auftritt für ein Comedy-Video.

Malaysia erhob am Mittwoch Anklage gegen die beiden Verdächtigen.

Diplomatische Verwerfungen In Nordkorea wird sowohl die Identität des Toten als auch die Todesursache des Halbbruders von Kim Jong Un weiterhin öffentlich angezweifelt.

Der ehemalige stellvertretende UN-Botschafter des Landes, Ri Tong Il, bestätigte auf Nachfrage nicht, dass es sich bei dem Toten um Machthaber Kim Jong Uns Halbbruder handelt.

Er sprach dagegen von Kim Chol; das ist der Name, unter dem Kim Jong Nam mutmaßlich in Malaysia gereist war.

Außerdem äußerte Ri die Vermutung, Kim Chol sei an einer Herzschwäche gestorben.

Es sei “die Höhe an Absurdität”, zu behaupten, dass eine Person, die das hochgiftige VX gegen einen anderen Menschen eingesetzt habe, selber ohne Schaden davongekommen sei, hieß es in Nordkorea.

Tatsächlich ist VX in kleinsten Dosen tödlich.

Die Stimmung zwischen Nordkorea und Malaysia bleibt daher angespannt.

Malaysia ist eines der wenigen Länder, die gute diplomatische Kontakte zu Nordkorea unterhalten.

Nicht nur von Nordkoreanischer Seite werden die Beziehungen auf die Probe gestellt.

So führt Malaysia für Nordkoreaner die Visumspflicht wieder ein.



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