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Richter fordern drittes Geschlecht

Quelle: Euronews German - Länge: 00:30s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Richter fordern drittes Geschlecht

Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe fordern die Einführung eines dritten Geschlechts.

Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll es ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität im Geburtenregister “positiv” eintragen zu lassen.

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben “männlich” und “weiblich” zum Beispiel “inter”, “divers” oder eine andere “positive Bezeichnung des Geschlechts” aufgenommen wird.

Bisher stand dort eine Leerstelle oder sie wurden einfach einem der beiden anderen Geschlechter zugeordnet.

Als Intersexuelle werden Menschen bezeichnet, die medizinisch weder ein Mann noch eine Frau sind.

Sie tragen Merkmale beider Geschlechter.

In Deutschland leben über 80.000 intersexuelle Menschen.



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