In Österreich dürfen künftig auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Das hat der Verfassungsgerichtshf (VfGH) entschieden.
Die Homo-Ehe ist laut Gericht ab dem 1.
Januar 2019 möglich.
Die Unterscheidung zwischen Ehe und der bisher für gleichgeschlechtliche Paare möglichen eingetragenen Partnerschaft lasse sich nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren, begründete das Verfassungsgericht den Beschluss.
Zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben, hatten die Zulassung zu einer Ehe beantragt.
Der Magistrat der Stadt Wien und das dortige Verwaltungsgericht hatten den Antrag abgelehnt, bevor sich das oberste Gericht damit beschäftigte.
Seit 2010 konnten homoxuelle Paare ihre Beziehung als eingetragene Partnerschaften registrieren lassen.
Schon jetzt dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Österreich gemeinsam Kinder adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung nutzen.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz äußerte sich bisher ablehnend zur Homo-Ehe.
Nach der Wahl am 15.
Oktober laufen derzeit noch Koalitonsverhandlung: Die ÖVP will künftig mit der rechtspopulistischen FPÖ regieren.
In Deutschland gilt seit Oktober 2017 die "Ehe für alle".
Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben.