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Haftbefehl gegen Assange bleibt - Nachspiel am 13. Februar

Quelle: Euronews German - Länge: 01:00s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Haftbefehl gegen Assange bleibt - Nachspiel am 13. Februar

Der britische Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt bestehen.

Das entschied das zuständige Gericht in London am Dienstag, wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten.

Assange hält sich seit fast sechs Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf.

Er fürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.

Die britischen Behörden wollen Assange festnehmen, weil er 2012 gegen Kautionsauflagen verstoßen habe.

Assange selbst dementierte Berichte, nach denen das Gericht gegen seinen Antrag entschied.

Auf Twitter sprach er von Fake-News.

"Die Anhörung ist im Gange", schrieb der Wikileaks-Gründer.

Die Anwälte von Assange machten offenbar geltend, eine Strafverfolgung des Australiers sei "nicht mehr im öffentlichen Interesse".

Die britischen Behörden warfen Assange vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete.

Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden im vergangenen Jahr als überholt an.

Das Londoner Gericht entschied aber anders: Der Haftbefehl ist demnach noch gültig.

Dass sich Assange der Festnahme entzogen habe, sei ein eigenständiges Vergehen, begründete die Richterin ihre Entscheidung.

Julian Assange stellte die Lage über Twitter anders dar.

Demnach habe sich das Londoner Gericht auf den kommenden Dienstag vertagt.

Die Richterin in London erklärte, am kommenden Dienstag werde separat entschieden, ob der Fall Assange noch im öffentlichen Interesse liege.

Assange-Anwältin Jennifer Robinson erklärte nach dem Urteilsspruch: "Wir müssen jetzt auf das Urteil in der nächsten Woche warten und sind sehr erfreut, dass sich das Gericht der langen Geschichte dieses Falls gewidmet hat, aber auch ungerechtfertigtem Verhalten und der Verlängerung dieses Prozesses.

Er benötigt eine Absicherung, dass er nicht für eine Strafverfolgung in die USA überstellt wird." .



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