Bonn, 07.02.19: Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte - und Facebook derzeit juristischen Stress bringt.
Es geht um die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks.
Das Kartellamt hat Facebook vorläufig untersagt zum Beispiel mit dem «Like»-Button auf fremden Seiten Nutzerdaten zu sammeln.
Es sei ein unfairer Wettbewerb, so die Behörde.
Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie.
Das Online-Netzwerk weist die Vorwürfe zurück und kontert: Facebook sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung.
Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn betrifft auch Apps wie Instagram und WhatsApp, die zum Konzern dazugehören.
Dass man der Datenerhebung «als Gesamtpaket» zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können dürfe nicht sein.
Innerhalb eines Monats kann Facebook Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.