Berlin, 24.03.20: Deutschland ist im Corona-Krisenmodus: Für alle Bundesbürger gelten seit Montag verschärfte Regeln für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung.
Darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus noch stärker abzubremsen.
Doch was genau darf man jetzt noch?
Wer aus dem Haus geht, darf das in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört.
Grundsätzlich sollte man das Haus allerdings nur in Ausnahmefällen verlassen.
Zum Beispiel, um arbeiten, einzukaufen oder zum Arzt zu gehen.
Auch dringende Termine bei Behörden und Gerichten sind erlaubt.
Und auch wer Blut spendet, darf das Haus verlassen.
Wer Sport treibt oder sich an frischer Luft bewegen will, darf ebenfalls raus.
Notwendig ist aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Dieser Abstand gilt auch in Geschäften.
Generell gilt ein Besuchsverbot für Patienten in Krankenhäusern und Bewohnern von Pflegeheimen.
Es gibt Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag von einer nahe stehenden Person Besuch bekommen, wenn sie keine Atemwegsinfektionen hat.