Köln, 03.06.20: Nach wochenlangen Schließungen gelten jetzt an vielen Arbeitsplätzen besondere Hygieneregeln.
In Restaurants etwa oder beim Friseur müssen Arbeitnehmer eine Maske tragen.
Aber wer bezahlt die?
Muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen?
«Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz gewahrt ist.
Verpflichtet er in diesem Zusammenhang Angestellte dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, muss er diese auch bereitstellen oder dafür bezahlen.
Das ist auch die Erfahrung, die wir in der Praxis machen.» Grundsätzlich käme es bei der Frage darauf an, ob man die Maske zur Dienstkleidung oder zur Schutzkleidung zählt, denn Dienstkleidung müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen auch wenn sich Unternehmen in der Praxis oft an den Kosten beteiligen oder Beschäftigte die Ausgaben steuerlich absetzen können.
Persönliche Sicherheitsausrüstung wie etwa Sicherheitsschuhe oder einen Helm müssse der Arbeitgeber in jedem Fall bezahlen.
Sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er ebenfalls in diese Kategorie.