Berlin, 30.07.20: Die Fleischwirtschaft hat das geplante Gesetzespaket zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche als «schwammig» kritisiert und hält sich eine Klage offen.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) kritisierte, der Kern des Gesetzes sei sehr weitreichend und lasse reichlich Platz für Interpretationen.
Laut dem Gesetzespaket sollen Werkverträge vom 1.
Januar 2021 an und Leiharbeit vom 1.
April 2021 an verboten werden.
Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern.
Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen.
Gegen ein Verbot von Werkverträgen, die meisten Regelungen zum Arbeitsschutz, elektronische Zeiterfassung und geplante Kontrollen habe die Branche keine Einwände.
Das Problem seien tiefe Eingriffe in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen durch das Gesetz.