Berlin, 16.10.20: Die Beherbergungsverbote für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands sorgen bei Herbst-Urlaubern für große Verwirrung.
Unter den Bundesländern herrscht keine Einigkeit.
Und es gibt rechtlichen Gegenwind.
Mancherorts wurde das Verbot auch schon ausgesetzt.
Bei einem Verbot gilt für Reisende aus einem Risikogebiet: Die Übernachtung ist nur erlaubt mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests.
Der darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Hat man ein Hotel gebucht, darf aber nicht anreisen, werden laut Verbraucherschützern meistens trotzdem Kosten fällig.
Es sei den man hat eine entsprechende Storno-Option vereinbart.
Betroffenen wird dazu geraten, mit dem jeweiligen Gastgeber Kontakt aufzunehmen.
Möglicherweise erlässt man dann die Stornokosten aus Kulanz.
Oder der Urlaub kann verschoben werden.
Für private Übernachtungen gilt das Verbot übrigens nicht.
Auch wer in einem Risikogebiet wohnt, kann weiterhin also bei Familie und Freunden übernachten.