Düsseldorf, 22.03.21: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel für NRW außer Kraft gesetzt.
Ab sofort gilt dort im gesamten Einzelhandel keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und man muss vor dem Einkauf auch keinen Termin mehr buchen.
Die Beschränkungen verstoßen dem Gericht zufolge in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers - doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle.
Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch etwa Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen - betrieben werden dürften, andere Geschäfte jedoch nicht.
Der Senat wies allerdings in seiner Entscheidung auch ausdrücklich darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte.