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Corona: Was die neue Testpflicht für Flugreisende bedeutet

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:05s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Corona: Was die neue Testpflicht für Flugreisende bedeutet

Berlin, 29.03.21: Die generelle Testpflicht für Einreisen nach Deutschland mit dem Flugzeug wirft viele Fragen auf - nicht nur für Urlauber auf Mallorca.

Die Vorschrift soll in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten.

Alle Flugpassagiere, die dann nach Deutschland kommen, müssen vor dem Start einen negativen Corona-Test haben.

Erforderlich sind PCR-Labortests oder Schnelltests mit einer Bescheinigung über das Ergebnis.

Bezahlen müssen Urlauber dies allerdings aus eigener Tasche.

Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können.

Dabei darf der Abstrich höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein.

Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.

Airlines und Reiseveranstalter arbeiteten auch schon mit Hochdruck an der entsprechenden Logistik.

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben - und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen



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