Berlin, 24.04.21: In zahlreichen Städten und Landkreisen wie in Berlin gilt seit Mitternacht die Corona-Notbremse des Bundes.
In den betroffenen Gebieten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag, gilt zwischen 0 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.
In den von der Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.
Das erweiterte Infektionsschutzgesetz - also die sogenannte Corona-Notbremse - war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden.
Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden.
Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.