Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1.
Juli gelockert.
Doch was bedeutet das für die Unternehmen und Arbeitnehmer?
Hier ein Überblick: • Die Unternehmen müssen weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.
Diese neue Verordnung soll bis 10.
September gelten.
• Die Arbeitgeber sind weiterhin gehalten, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“.
• Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln.
Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.
• Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt.
• Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten.
Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30.
Juni aus.