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Nach Hochwasser: Diskussion um Versicherungspflicht

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:12s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Nach Hochwasser: Diskussion um Versicherungspflicht

Berlin, 21.07.21: Nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands wird der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden laut.

Als Elementarschäden gelten Schäden, die durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche verursacht werden.

Einige Ökonomen sind dafür, wobei sie das Prinzip nicht antasten wollen, dass höhere Risiken auch zu höheren Versicherungsprämien führen.

Die Branche selbst lehnt dagegen eine obligatorische Versicherung gegen Extremwetterereignisse ab.

Eine solche Pflicht nähme Hausbesitzern und Unternehmen den Anreiz, gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken vorzusorgen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das könne dazu führen, dass entweder die Prämien für die Versicherungsnehmer unbezahlbar hoch oder am Ende die Risiken für die Versicherer untragbar groß würden.

Eine Pflichtversicherung könne am Ende nicht die Kosten der fehlenden Klimafolgenanpassung schultern, heißt es weiter vom GDV.

Andere halten eine Versicherungspflicht für sinnvoll.

Sie könne verhindern, dass Hauseigentümer auf eine solche Versicherung im Vertrauen darauf verzichten, im Katastrophenfall Hilfe durch den Staat zu erhalten.

Allerdings müsse die Höhe der Prämien auf die Höhe der Risiken abgestimmt sein.



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