Richtig ist: Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften wie Online-, Telefon- oder Katalogbestellung haben Kunden das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.
Und auch beim Haustür- oder Kaffeefahrtkauf haben Kunden das Recht, den Kauf innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen.
Diese Rechte gelten, wenn man sich nicht vor Ort von der Ware überzeugen kann.
Weil das aber im Ladengeschäft möglich ist, besteht da kein Rückgaberecht - auch wenn das viele glauben.
Nur wenn die Ware bereits beim Kauf einen Mangel aufweist, greift die sogenannte Gewährleistungspflicht.
Kunden haben dann einen Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch und gegebenenfalls Erstattung.
Viele Einzelhändler gewähren zwar freiwillig Umtausch- oder Rückgaberechte.
Diese beruhen allerdings auf Kulanz.
Einen Rechtsanspruch gibt es beim Kauf im Laden nicht.