Die EU hat 2019 in einer Richtlinie ein Verbot von zehn Einweg-Plastikprodukten auf den Weg gebracht.
Die MitgliedslÀnder mussten es bis zum 3.
Juli 2021 umsetzen.
Das Verbot umfasst Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, RĂŒhrstĂ€bchen, WattestĂ€bchen und LuftballonstĂ€be aus Plastik.
Wenn sie aus Styropor sind, dĂŒrfen auch To-Go-BehĂ€lter und GetrĂ€nkebecher nicht mehr neu auf den Markt kommen.
Das soll dem Schutz der Meere und der Umwelt dienen.
HĂ€ndler dĂŒrfen LagerbestĂ€nde der betroffenen Artikel aber noch weiter verkaufen.
In Deutschland gilt seit Juli darĂŒber hinaus eine Kennzeichnungspflicht fĂŒr weitere Plastik-Wegwerfartikel.
Dazu gehören Hygieneprodukte wie FeuchttĂŒcher sowie kunststoffhaltige To-Go-Becher und Zigarettenfilter.