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Faktencheck: Hat die EU Plastik-Strohhalme verboten?

Quelle: DPA - EMEA - LĂ€nge: 01:05s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Faktencheck: Hat die EU Plastik-Strohhalme verboten?

Die EU hat 2019 in einer Richtlinie ein Verbot von zehn Einweg-Plastikprodukten auf den Weg gebracht.

Die MitgliedslÀnder mussten es bis zum 3.

Juli 2021 umsetzen.

Das Verbot umfasst Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, RĂŒhrstĂ€bchen, WattestĂ€bchen und LuftballonstĂ€be aus Plastik.

Wenn sie aus Styropor sind, dĂŒrfen auch To-Go-BehĂ€lter und GetrĂ€nkebecher nicht mehr neu auf den Markt kommen.

Das soll dem Schutz der Meere und der Umwelt dienen.

HĂ€ndler dĂŒrfen LagerbestĂ€nde der betroffenen Artikel aber noch weiter verkaufen.

In Deutschland gilt seit Juli darĂŒber hinaus eine Kennzeichnungspflicht fĂŒr weitere Plastik-Wegwerfartikel.

Dazu gehören Hygieneprodukte wie FeuchttĂŒcher sowie kunststoffhaltige To-Go-Becher und Zigarettenfilter.



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