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Steuertipp: Klagen gegen Solidaritätszuschlag lohnen nicht mehr

Handelsblatt
18.04.2024 ()


Das Solidaritätszuschlaggesetz von 1995 ist verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht schon 2008. Gründe für eine erneute Prüfung liegen nicht vor, sagt der Bundesfinanzhof.
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