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Steuertipp: Bei doppelter Haushaltsführung ist die Zweitwohnsitzsteuer nur begrenzt abzugsfähig

Handelsblatt
25.04.2024 ()


Bei der doppelten Haushaltsführung werden Wohnungskosten nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Zweitwohnsitzsteuer. Das entschied der Bundesfinanzhof.
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