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Keine Grundgesetz-Verletzung: Gericht verweigert Sterbewilligen Zugang zu tödlichen Mitteln

n-tv.de
07.11.2023


Keine Grundgesetz-Verletzung: Gericht verweigert Sterbewilligen Zugang zu tödlichen MittelnDas Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entscheidet das oberste deutsche Verwaltungsgericht.
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