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Unter einer Bedingung: Nachteilsausgleich-Vermerke im Zeugnis sind zulässig

n-tv.de
22.11.2023


Unter einer Bedingung: Nachteilsausgleich-Vermerke im Zeugnis sind zulässig"Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet", steht in Zeugnissen von Schülern, die Legasthenie haben. Drei Abiturienten fühlen sich durch diesen Vermerk diskriminiert und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat nun entschieden.
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