26.03.2024
WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Zwei Richter in London setzten den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen, um „auf zufriedenstellende Weise“ zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe. |